Pflicht seit BAG-Urteil 2022

Gesetzeskonforme digitale Zeiterfassung

Erfassen Sie Arbeitszeiten minutengenau, verwalten Sie Überstunden und Gleitzeitkonten und erfüllen Sie alle Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes – vollständig digital.

Der Zeiterfassungs-Workflow

Vom Stempeln bis zum geprüften Monatsabschluss

1

Zeit erfassen

Mitarbeiter buchen Kommen/Gehen per Web-Browser oder mobil. Korrekturen können direkt beantragt werden.

2

Monatsabschluss

Mitarbeiter reichen den Monat zur Prüfung ein. Der HR-Manager sieht alle offenen Einträge auf einen Blick.

3

Plausibilitätsprüfung

Soll-/Ist-Vergleich, Fehlstunden und Überstunden je Mitarbeiter auf einen Blick. Auffälligkeiten sofort erkennbar.

4

Freigabe & Sperrung

HR sperrt bestätigte Einträge einzeln oder per Massenfreigabe. Gesperrte Zeiten fließen in die Lohnabrechnung.

Funktionen im Detail

Stempeluhr & Web-Terminal

Kommen/Gehen digital buchen. Pausenzeiten automatisch berücksichtigt. Kein zusätzliches Hardware-Terminal nötig.

Gleitzeitkonto

Guthabenstunden und Minusstunden automatisch fortschreiben. Übertrag ins Folgemonat konfigurierbar.

Korrekturen & Anträge

Mitarbeiter beantragen Korrekturen mit Begründung. HR genehmigt oder lehnt ab – vollständig nachvollziehbar.

Abwesenheiten integriert

Urlaub, Krankheit und Feiertage werden automatisch in die Stundenbilanz eingerechnet.

Massenfreigabe

Alle eingereichten Monatseinträge mit einem Klick sperren. Filterfunktion nach Mitarbeiter, Monat und Status.

DATEV & Excel-Export

Exportieren Sie Zeitdaten direkt für Ihre Lohnbuchhaltung – kompatibel mit DATEV, Excel und CSV.

BAG-Urteil vom 13.09.2022

Das Bundesarbeitsgericht verpflichtet alle Arbeitgeber zur Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung. HRSaaS erfüllt diese Anforderung out of the box.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Maximale Tages- und Wochenarbeitszeit, Ruhezeiten und Pausenregeln werden automatisch überwacht und bei Überschreitung gemeldet.

DSGVO-konforme Protokollierung

Alle Zeitdaten werden mandantenisoliert gespeichert. Nur berechtigte Personen erhalten Zugriff.

Häufige Fragen zur Zeiterfassung

Ja, das BAG-Urteil vom 13.09.2022 verpflichtet grundsätzlich alle Arbeitgeber – unabhängig von Branche und Unternehmensgröße.

Mitarbeiter können Korrekturanträge stellen. Diese werden dem HR-Manager zur Genehmigung vorgelegt und sind vollständig nachvollziehbar dokumentiert.

Ja. Pflichtpausen nach ArbZG werden je nach Konfiguration automatisch eingetragen. Sie können dies mandantenspezifisch anpassen.

Zeitdaten lassen sich als CSV oder Excel exportieren. Ein DATEV-kompatibler Export ist im Professional-Plan enthalten.

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